Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen (AGB) von Sabine Dobre Fotografie

I. Allgemeines

1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden

AGB genannt) gelten für alle von Sabine Dobre Fotografie (nachfolgend Auftragnehmerin

genannt) durchgeführten Aufträge, Angebote, Verträge, Lieferungen und

sonstige Leistungen.

2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw.

des Angebots der Auftragnehmerin durch den Auftraggeber, spätestens jedoch mit

der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung. Unter Bildmaterial sind nachfolgend

auch Entwüfe, Reinzeichnungen und sonstige Werkleistungen zu verstehen.

3. Wenn der Auftraggeber den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen

drei Werktagen zu erklären. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers

erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass die Auftragnehmerin diese

schriftlich anerkennt.

4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch für alle

zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen der Auftragnehmerin.

II. Überlassenes Bildmaterial, Entwürfe und Werkleistungen

1. Die AGB gelten für jegliches dem Auftraggeber überlassenes Bildmaterial, gleich

in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen.

2. Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von der Auftragnehmerin

gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Werkleistungen handelt.

3. Alle von der Auftragnehmerin gelieferten Leistungen sind eigenständige

Leistungen, die zu vergüten sind.

4. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum der Auftragnehmerin, und zwar

auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.

5. Der Auftraggeber hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und

darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und

technischen Verarbeitung weitergeben.

III. Urheberrecht und Nutzungsrechte

1. Jeder der Auftragnehmerin erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die

Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.

Das gelieferte Bildmaterial unterliegt dem Urheberrechtsgesetz.

2. Die Auftragnehmerin überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck

vereinbarten Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur

ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Die Übertragung eingeräumter

Nutzungsrechte an Dritte, Mehrfachnutzungen (z.B. für ein anderes Produkt) sind

honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung der Auftragnehmerin. Das Recht, die

Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber erst

mit der Zahlung des Honorars.

3. Vorschläge oder sonstige Mitarbeit des Auftraggebers begründen kein

Miturheberrecht.

4. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz

oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen,

zu übertragen.

5. Das Bildmaterial darf ohne ausdrückliche Einwilligung der Auftragnehmerin weder

im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch

von Teilen ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt die Auftragnehmerin,

eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu

verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem AGD

Vergütungstarif Design (AGD/SDSt) übliche Vergütung als vereinbart.

6. Die Auftragnehmerin hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber

genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt

die Auftragnehmerin zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens

beträgt der Schadenersatz 100% der vereinbarten bzw. nach dem AGD

Vergütungstarif Design (AGD/SDSt) üblichen Vergütung.

7. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber der Auftragnehmerin

drei Belegexemplare. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke

der Eigenwerbung zu verwenden.

IV. Honorare

1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es

sich nach der AGD Vergütungstarif Design (AGD/SDSt) üblichen Vergütung. Das

Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

2. Das Honorar gilt nur für die Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten

Zweck gemäß Ziff.III 2. AGB. Soll das Honorar auch für eine weitergehende Nutzung

bestimmt sein, ist dieses schriftlich zu vereinbaren.

3. Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist das Honorar bei

Ablieferung des Werkes fällig und ist ohne Abzug innerhalb 10 Tagen zahlbar. Bei

Zahlungsverzug kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in Höhe von 6 % über dem

jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verlangen. Die Geltendmachung

eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.

4. Durch den Auftrag anfallende Nebenkosten und Auslagen (z.B. Material- Druck-und

Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Mietkosten,

Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen

zu Lasten des Auftraggebers.

5. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende

Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über

längere Zeit oder erfordert er von der Auftragnehmerin hohe finanzielle Vorleistungen,

so sind angemessene vorher vereinbarte Abschlagszahlungen zu leisten.

6. Das Honorar ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene

Bildmaterial nicht veröffentlicht oder verwendet wird.

V. Haftung und Gewährleistung

1. Die Auftragnehmerin übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten

abgebildeter Personen oder Objekte. Die Einholung von Fotografiegenehmigungen

und Veröffentlichungsgenehmigungen obliegt dem Auftraggeber.

2. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt

auszuführen, insbesondere auch ihr überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc.

sorgfältig zu behandeln.

3. Mit der Freigabe des Bildmaterials durch den Auftraggeber übernimmt dieser die

Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.

4. Die Auftragnehmerin haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und

grobe Fahrlässigkeit. Soweit die Auftragnehmerin auf Veranlassung des Auftraggebers

Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt,

haftet sie nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten

Leistungserbringer.

5. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich

der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber

während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu

tragen. Die Auftragnehmerin behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene

Arbeiten.

6. Reklamationen, die den Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen,

sind innerhalb von 48 Stunden nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das

Bildmaterial als ordnungsgemäß und vertragsgemäß zugegangen.

VI. Eigentumsvorbehalt und Rückgabe des Bildmaterials

1. Unikate des Bildmaterials (Negative, Diapositive, Vintageprints etc.) sind nach

Verwendung unaufgefordert zurückzusenden.

2. Zusendung und Rücksendung der Arbeiten erfolgen auf Gefahr und für Rechnung

des Auftraggebers.

VII. Vertragsstrafe und Schadensersatz

1. Bei jeglicher unberechtigten Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe

des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen

Nutzungshonorars (vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche) zu

zahlen.

2. Für beschädigtes, zerstörtes oder abhanden gekommenes Bildmaterial

(Unikate) ist Schadensersatz zu leisten.

VIII. Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch

bei Lieferungen ins Ausland.

2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit

der Schriftform.

3. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der

übrigen Bestimmungen nicht.

4. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Vertrags-Parteien ist Berlin.