I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden
AGB genannt) gelten für alle von Sabine Dobre Fotografie (nachfolgend Auftragnehmerin
genannt) durchgeführten Aufträge, Angebote, Verträge, Lieferungen und
sonstige Leistungen.
2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw.
des Angebots der Auftragnehmerin durch den Auftraggeber, spätestens jedoch mit
der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung. Unter Bildmaterial sind nachfolgend
auch Entwüfe, Reinzeichnungen und sonstige Werkleistungen zu verstehen.
3. Wenn der Auftraggeber den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen
drei Werktagen zu erklären. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers
erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass die Auftragnehmerin diese
schriftlich anerkennt.
4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch für alle
zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen der Auftragnehmerin.
II. Überlassenes Bildmaterial, Entwürfe und Werkleistungen
1. Die AGB gelten für jegliches dem Auftraggeber überlassenes Bildmaterial, gleich
in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen.
2. Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von der Auftragnehmerin
gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Werkleistungen handelt.
3. Alle von der Auftragnehmerin gelieferten Leistungen sind eigenständige
Leistungen, die zu vergüten sind.
4. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum der Auftragnehmerin, und zwar
auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.
5. Der Auftraggeber hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und
darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und
technischen Verarbeitung weitergeben.
III. Urheberrecht und Nutzungsrechte
1. Jeder der Auftragnehmerin erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die
Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
Das gelieferte Bildmaterial unterliegt dem Urheberrechtsgesetz.
2. Die Auftragnehmerin überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck
vereinbarten Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur
ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Die Übertragung eingeräumter
Nutzungsrechte an Dritte, Mehrfachnutzungen (z.B. für ein anderes Produkt) sind
honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung der Auftragnehmerin. Das Recht, die
Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber erst
mit der Zahlung des Honorars.
3. Vorschläge oder sonstige Mitarbeit des Auftraggebers begründen kein
Miturheberrecht.
4. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz
oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen,
zu übertragen.
5. Das Bildmaterial darf ohne ausdrückliche Einwilligung der Auftragnehmerin weder
im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch
von Teilen ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt die Auftragnehmerin,
eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu
verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem AGD
Vergütungstarif Design (AGD/SDSt) übliche Vergütung als vereinbart.
6. Die Auftragnehmerin hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber
genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt
die Auftragnehmerin zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens
beträgt der Schadenersatz 100% der vereinbarten bzw. nach dem AGD
Vergütungstarif Design (AGD/SDSt) üblichen Vergütung.
7. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber der Auftragnehmerin
drei Belegexemplare. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke
der Eigenwerbung zu verwenden.
IV. Honorare
1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es
sich nach der AGD Vergütungstarif Design (AGD/SDSt) üblichen Vergütung. Das
Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
2. Das Honorar gilt nur für die Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten
Zweck gemäß Ziff.III 2. AGB. Soll das Honorar auch für eine weitergehende Nutzung
bestimmt sein, ist dieses schriftlich zu vereinbaren.
3. Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist das Honorar bei
Ablieferung des Werkes fällig und ist ohne Abzug innerhalb 10 Tagen zahlbar. Bei
Zahlungsverzug kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in Höhe von 6 % über dem
jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verlangen. Die Geltendmachung
eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.
4. Durch den Auftrag anfallende Nebenkosten und Auslagen (z.B. Material- Druck-und
Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Mietkosten,
Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen
zu Lasten des Auftraggebers.
5. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende
Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über
längere Zeit oder erfordert er von der Auftragnehmerin hohe finanzielle Vorleistungen,
so sind angemessene vorher vereinbarte Abschlagszahlungen zu leisten.
6. Das Honorar ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene
Bildmaterial nicht veröffentlicht oder verwendet wird.
V. Haftung und Gewährleistung
1. Die Auftragnehmerin übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten
abgebildeter Personen oder Objekte. Die Einholung von Fotografiegenehmigungen
und Veröffentlichungsgenehmigungen obliegt dem Auftraggeber.
2. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt
auszuführen, insbesondere auch ihr überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc.
sorgfältig zu behandeln.
3. Mit der Freigabe des Bildmaterials durch den Auftraggeber übernimmt dieser die
Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
4. Die Auftragnehmerin haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und
grobe Fahrlässigkeit. Soweit die Auftragnehmerin auf Veranlassung des Auftraggebers
Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt,
haftet sie nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten
Leistungserbringer.
5. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich
der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber
während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu
tragen. Die Auftragnehmerin behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene
Arbeiten.
6. Reklamationen, die den Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen,
sind innerhalb von 48 Stunden nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das
Bildmaterial als ordnungsgemäß und vertragsgemäß zugegangen.
VI. Eigentumsvorbehalt und Rückgabe des Bildmaterials
1. Unikate des Bildmaterials (Negative, Diapositive, Vintageprints etc.) sind nach
Verwendung unaufgefordert zurückzusenden.
2. Zusendung und Rücksendung der Arbeiten erfolgen auf Gefahr und für Rechnung
des Auftraggebers.
VII. Vertragsstrafe und Schadensersatz
1. Bei jeglicher unberechtigten Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe
des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen
Nutzungshonorars (vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche) zu
zahlen.
2. Für beschädigtes, zerstörtes oder abhanden gekommenes Bildmaterial
(Unikate) ist Schadensersatz zu leisten.
VIII. Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch
bei Lieferungen ins Ausland.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
der Schriftform.
3. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der
übrigen Bestimmungen nicht.
4. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Vertrags-Parteien ist Berlin.